JA zum Walliser Klimagesetz
Am 24. November 2024 stimmen die Walliserinnen und Walliser über ein kantonales Klimagesetz ab. Damit wird das Wallis als einer der ersten Kantone der Schweiz eine rechtliche Grundlage schaffen, um Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Der Grosse Rat hat das Gesetz nach zwei Lesungen mit 93 Ja- zu 30 Nein-Stimmen angenommen. Die Bevölkerung kann nun dem Walliser Klimagesetz zustimmen.
Eckpunkte des Walliser Klimagesetzes:
- Das Gesetz leistet einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz vor dessen Auswirkungen.
- Der Kanton verpflichtet sich, seine direkten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2040 das Ziel der Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
- Die kantonale Verwaltung verpflichtet sich, das Ziel der direkten Netto-Null-Emissionen bis 2035 zu erreichen.
- Der Kanton kompensiert die nicht vermeidbaren direkten Emissionen durch Negativemissionstechnologien und ergreift Massnahmen, um die indirekten Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren.
- Der Staatsrat definiert seine Klimastrategie in einem kantonalen Klimaplan.
- Die detaillierten Massnahmen zur Umsetzung des Klimaplans bilden Gegenstand des Aktionsprogramms Klima.
- Ein wissenschaftlicher Klimarat berät den Staatsrat in Klimafragen.
- Der Kanton bildet eine Klimareserve, um Projekte und Massnahmen zu finanzieren.
- Die anfängliche Dotierung der Reserve beträgt 100 Millionen Franken.