Nein zum Dekret über das Bewilligungsverfahren für grosse PV-Anlagen
Am 10. September 2023 findet die kantonale Abstimmung zum Dekret über das Bewilligungsverfahren für grosse Photovoltaikanlagen statt.
Das Übereinkommen von Paris und der Kampf gegen die Klimaveränderung verpflichten uns, unsere Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren. Der Ersatz von fossilen Energieträgern durch erneuerbare Energien führt zu einem unbestrittenen Anstieg des Strombedarfs. Für den WWF wie auch für die Umweltallianz ist dabei klar: Dieser zusätzliche Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen, umwelt- und naturverträglich sein und so weit wie möglich in der Schweiz produziert werden. Aber eine Politik der Energiesicherheit ohne die Umsetzung ehrgeiziger Ziele zur Senkung des Verbrauchs wird wirkungslos bleiben.
Biodiversität- und Energiekrise gemeinsam lösen
Die Walliser Politik verrennt sich, wenn sie die Verfahrensdauer verkürzt, um damit möglichst viele alpine Solarparks in den letzten intakten Landschaften des Wallis zu ermöglichen. Der WWF ist nicht gegen alpine Solarenergie, aber es braucht den richtigen Ort und die richtigen Kriterien. Die Schweiz ist nicht nur mit einer Energiekrise konfrontiert, sondern auch mit einem beispiellosen Zusammenbruch der Artenvielfalt. Wir müssen beide Krisen, die der Biodiversität UND die der Energie, GEMEINSAM lösen. Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten und fast die Hälfte aller Biotoptypen sind in unserem Land mittlerweile bedroht.
Um die Biodiversität zu schützen, ist es am sinnvollsten, Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden, Anlagen und versiegelten Flächen zu errichten, die an ein geeignetes Stromnetz angeschlossen sind. Das Wallis bietet sehr viele bebaute Flächen in den Alpen, auf denen Photovoltaikanalgen angebracht werden können. Die Bevölkerung und die Unternehmen möchten ihre eigene erneuerbare Energie erzeugen, daher müssen die Finanzhilfen in diese Richtung gehen.
WWF Wallis lehnt das Dekret ab
Das am 9. Februar 2023 vom Grossrat des Kantons Wallis verabschiedete Dekret führt ein konzentriertes Verfahren unter der Zuständigkeit des Staatsrats ein, das darauf abzielt, die Genehmigungsverfahren für die alpinen Solaranlagen zu erleichtern und zu beschleunigen. Anstatt strenge Kriterien zu entwickeln, die die Entfaltung der alpinen Solarenergie bei minimaler Beeinträchtigung der Biodiversität und der Umwelt ermöglichen würden, schafft der Staatsrat Probleme in drei wesentlichen Punkten:
- Die Verfahrensdauer ist noch kürzer als im Bundesgesetz vorgesehen. Dies schwächt die Erwägung von sinnvollen Standorten sowie der Minimierung der Umweltauswirkungen in diesen Projekten.
- Die aufschiebende Wirkung wird abgeschafft. Das bedeutet, dass im Falle einer Einsprache gegen ein Projekt, dieses dennoch gestartet werden kann und damit Schäden an der Biodiversität entstehen können. Man würde sich in der absurden Situation befinden, eventuell Schäden beheben zu müssen, die hätten vermieden werden können. Eine Verbesserung für die Natur wird somit ausgeschlossen.
- Geringfügige Änderungen, die sich im Laufe des Projekts ergeben, erfordern keine erneute Prüfung. Was als "geringfügige Änderung" gilt, wird nicht definiert. Die Projekte werden undurchsichtig und es kann zum Missbrauch führen.
Das Dekret ist weit davon entfernt, einen sinnvollen Rahmen für den Bau grosser alpiner Solarparks zu schaffen, sondern zielt vielmehr darauf ab, das Wallis so zu positionieren, dass es so schnell wie möglich und vor allen anderen Kantonen Zugang zu Bundesfördermitteln erhält.
Erneuerbare Energie zu produzieren, um sie dann zu verschwenden, ist keine zukunftsweisende Lösung. Das Erreichen der Klimaziele darf nicht auf dem Rücken der Natur ausgetragen werden. Das Dekret birgt die Gefahr, dass alpine Solarprojekte überstürzt an empfindlichen Standorten und auf Kosten der Natur entwickelt werden. Wenn das Dekret abgelehnt wird, gilt das Bundesgesetz trotzdem. Aber wir hoffen, dass dies den Kanton Wallis dazu veranlasst, eine intelligentere Entwicklung der alpinen Solarenergie zu verfolgen.
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